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   OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98 (https://dejure.org/1999,9713)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.1999 - 2 L 191/98 (https://dejure.org/1999,9713)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 2 L 191/98 (https://dejure.org/1999,9713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß § 25 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein; Auslegung der Begriffe"ausreichendes, den Anforderungen des Gesetzes entsprechendes Angebot" von Kindertageseinrichtungen; Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95

    Kostenausgleich; Kindergarten; Wohnsitzgemeinde; Waldorfpädagogik;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).

    Nach § 6 Satz 3 KiTaG ist anzustreben, daß jedes Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten kann, dessen Erziehungsberechtigte dies wünschen; in diesem Umfang sind Einrichtungen vorzuhalten (Urteil des 5. Senats vom 18.12.1995, 5 L 136/95, a.a.O., S. 469; Fischer in: Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2000, § 24 Rn. 27, 30).

    Dementsprechend hat der früher zuständige 5. Senat des erkennenden Gerichts entschieden, daß ausreichend und dem Gesetz entsprechend ein Angebot in der in Anspruch genommenen (Wohnsitz-)Gemeinde nur dann ist, wenn es "dort genügend Plätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art (insbesondere hinsichtlich des Erziehungskonzeptes) gibt" (Urteil vom 18.12.1995, 5 L 136/95, a.a.O., S. 469).

    Der früher zuständige 5. Senat des erkennenden Gerichts hat in diesem Zusammenhang nicht darauf abgestellt, wodurch die Entscheidung der Personensorgeberechtigten für die Inanspruchnahme einer auswärtigen Kindertagesstätte - subjektiv - bestimmt war, sondern allein - objektiv - geprüft, ob das vorhandene Betreuungsangebot der Wohnsitzgemeinde den Bedarf so, wie er "auswärts" in Anspruch genommen worden ist, zu decken vermag (Urteil vom 18.12.1995, 5 L 136/95, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 140/95

    Wohnort; Erziehungsberechtigter; Waldorfkindergarten; Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Insofern ist der Auffassung zuzustimmen, daß ein Wahlrecht der Behörde besteht, ob sie über ein Zahlungsbegehren durch Verwaltungsakt entscheidet oder schlicht hoheitlich handelt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 18.12.1995, 5 L 140/95, NVwZ-RR 1997, 65).

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über die vorliegende Verpflichtungsklage die Rechtsvorschriften anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen (BVerwGE 97, 79/81 f.).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Dabei ist - grundsätzlich - zwar die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung anzuwenden, wenn jedoch - wie vorliegend - während des Verfahrens eine Rechtsänderung zu Ungunsten des Klägers eingetreten ist, kommt es darauf an, ob die Neufassung des Gesetzes einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch des Klägers beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwGE 84, 157/160 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Das Amt hat insoweit die Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde durchzuführen, und der Amtsvorsteher ist zuständige Behörde anstelle des Bürgermeisters der amtsangehörigen Gemeinde (vgl. Beschluß des Senats vom 27.01.1999, 2 L 84/97, NordÖR 1999, 423).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93

    Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Das aus dem Gesetzesvorbehalt abzuleitende Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Verwaltungsakte besteht für belastende Regelungen (OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.1993, 3 L 19/93, NJW 1994, 889), nicht jedoch im Rahmen der Leistungsverwaltung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 86/95

    Ganztagskindertagesstätte; Bedarf; Bedarfsdeckung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 159/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 32/98

    Zuschußbegehren; Kindergartenträger; Betriebskosten; Kindertageseinrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Zwar enthält weder das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII, §§ 26 - 26, 69, 74) noch das Kindertagesstättengesetz Bestimmungen darüber, daß über Anträge auf Gewährung von Kostenausgleichszahlungen i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG a.F. im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (§ 74 LVwG) zu entscheiden ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 30.09.1998, 2 L 32/98, NordÖR 1999, 209).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 122/95

    Kostenausgleich; Kindergartenplatz; Bedarfsplan; Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98
    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 161/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 102/99

    Anspruch einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde gegen die Gemeinde auf

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 (2 L 191/98) zutreffend darauf abgestellt, dass bloße Schwerpunktunterschiede in der täglichen Arbeit einer Kindertagesstätte, die durch den kirchlichen Auftrag geprägt seien, keine andere Art des Kinderbetreuungsangebotes ergäben.

    Entsprechendes gilt für das Zahlungsbegehren einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde, weil auch insoweit ein Subordinationsverhältnis gegeben ist (vgl. Urteil des Senats vom 15.12.1999, 2 L 191/98, NordÖR 2000, 211).

    Soweit aus den Ausführungen des Senats im Urteil vom 15. Dezember 1999 (a.a.O.) gegenteilige Schlussfolgerungen gezogen werden könnten, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • VG Hamburg, 08.08.2001 - 13 VG 386/00
    Ein Landesgesetzgeber kann selbstverständlich für den Bereich seines Landes regeln, wie zu verfahren ist, wenn Kinder nicht am Ort ihres Wohnsitzes eine Tageseinrichtung besuchen (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt.v. 18.12.1995, NVwZ-RR 1997, 65; v. 18.12.1995, ZfJ 1996, 257; v. 15.12.1999, NordÖR 2000, 208; v. 15.12.1999, NordÖR 2000, 211 [OVG Schleswig-Holstein 15.12.1999 - 2 L 191/98] ).
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